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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für weitere Beschränkungen der Verwendung von Blei in Munition für das Sportschießen und die Jagd veröffentlicht. Der Bericht kommt auf insgesamt 935 Seiten zu dem Schluss, dass Beschränkungen aufgrund von Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit gerechtfertigt wären.
Die Europäische Kommission (EK) hatte die ECHA im Juli 2019 aufgefordert, einen entsprechenden Beschränkungsvorschlag vorzubereiten.
In ihrem Bericht schlägt die ECHA ein grundsätzliches Verbot der Verwendung und des Verkaufs von bleihaltiger Munition für das Sportschießen und die Jagd vor. Generell nicht betroffen von Bleiverbotsregelungen sind alle geschlossenen (Raum-)Schießanlagen. Außerdem ausgenommen vom Verwendungsverbot soll der Einsatz von Bleigeschossen zum Sportschießen sein, wenn das verschossene Blei auf den Schießständen zu mindestens 90% aufgefangen und recycelt werden kann.
Die Regelungen sollen nach der Veröffentlichung im europäischen Gesetzblatt (geplant in der ersten Jahreshälfte 2023) mit Übergangsfristen von 18 Monaten (Kugelgeschosse über 5,6mm) bzw. fünf Jahren (Schrotmunition und Kugelgeschosse unter 5,6mm) in Kraft treten.
Aktuell befassen sich zunächst die zuständigen ECHA-Ausschüsse für Risiko- und Sozio-Ökonomische Bewertung (Risk-Assessment-Committee und Socio-Economic-Assessment-Committee) mit dem Vorschlag und werden eine Stellungnahme abgeben, ehe es ab Ende März eine öffentliche Konsultationsphase geben wird.
Der DSB prüft den Vorschlag der ECHA bereits sorgfältig und wird sich am Konsultationsverfahren sowie dem weiteren Entscheidungsprozess aktiv beteiligen. Im engen Austausch und Schulterschluss mit den weiteren betroffenen Verbänden auf nationaler Ebene - hier insbesondere mit dem Deutschen Jagdverband - sowie auf internationaler Ebene (u.a. mit dem Internationalen Schießsportverband und dem World Forum of Shooting Activities) werden sich die Verbände gemeinsam sowohl direkt auf EU-Ebene in Brüssel aber selbstverständlich auch im politischen Berlin für die Rechte der Sportschützen und Jäger stark machen.
Der Vorschlag der ECHA kommt nur eine Woche nach der Veröffentlichung des Verbots von Bleischrot in/über Feuchtgebieten, das nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 15. Februar 2023 in Kraft treten wird.
Stand 02.03.2021